Frage 3265 von 883 · Prüfung zum Gefahrgutbeauftragten
In einem gedeckten Fahrzeug ohne Belüftung werden Druckgaspackungen in Versandstücken befördert. Ist bei dieser Beförderung die Sondervorschrift CV36 des ADR zu beachten?
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Richtige Antwort zu Frage 3265
- A: Nein.
Fundstelle: Kapitel 3.2 Tabelle A UN 1950 Spalte 18 (CV 9, CV 12), 7.5.11 ADR
Erklärung
Nein. Bei UN 1950 sind in Spalte 18 der Tabelle A nur CV 9 und CV 12 angegeben. CV 36 gehört nicht dazu und ist deshalb nicht zu beachten (7.5.11 ADR).
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