Frage 3265 von 883 · Prüfung zum Gefahrgutbeauftragten

In einem gedeckten Fahrzeug ohne Belüftung werden Druckgaspackungen in Versandstücken befördert. Ist bei dieser Beförderung die Sondervorschrift CV36 des ADR zu beachten?

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Richtige Antwort zu Frage 3265

  • A: Nein.

Fundstelle: Kapitel 3.2 Tabelle A UN 1950 Spalte 18 (CV 9, CV 12), 7.5.11 ADR

Erklärung

Nein. Bei UN 1950 sind in Spalte 18 der Tabelle A nur CV 9 und CV 12 angegeben. CV 36 gehört nicht dazu und ist deshalb nicht zu beachten (7.5.11 ADR).

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