Frage 3254 von 883 · Prüfung zum Gefahrgutbeauftragten

Es werden 30 Versandstücke à 20 kg brutto mit UN 1057 in eine Umverpackung aus Holz eingestellt. Was ist nach ADR richtig?

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Richtige Antwort zu Frage 3254

  • B: Die Umverpackung ist mit dem Kennzeichen "UN 1057" zu versehen

Fundstelle: 5.1.2.1 a) ADR

Erklärung

Sind die Kennzeichen der Versandstücke nicht sichtbar, muss die Umverpackung nach 5.1.2.1 a) ADR unter anderem die Aufschrift „UN 1057“ tragen. Dazu kommen der Ausdruck „UMVERPACKUNG“ und die Gefahrzettel.

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