Frage 3258 von 883 · Prüfung zum Gefahrgutbeauftragten

Feste gefährliche Güter in UN-geprüften Kisten sollen in einer undurchsichtigen Umverpackung befördert werden. Auf der Umverpackung sind für jedes Gefahrgut die Großbuchstaben "UN" und die UN-Nummer sowie die entsprechenden Gefahrzettel angebracht. Ist diese Kennzeichnung und Bezettelung nach ADR ausreichend? Nennen Sie auch den Unterabschnitt!

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Antwortvorschlag zu Frage 3258

Nein. Zusätzlich ist der Ausdruck "UMVERPACKUNG" (Buchstabenhöhe mindestens 12 mm) anzubringen.

Fundstelle: 5.1.2.1 a) ADR

Erklärung

Nein. Bei einer undurchsichtigen Umverpackung muss zusätzlich der Ausdruck „UMVERPACKUNG“ mit mindestens 12 mm Buchstabenhöhe angebracht werden (5.1.2.1 a) ADR).

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