Frage 3259 von 883 · Prüfung zum Gefahrgutbeauftragten
Für einen betrieblichen Service-Mitarbeiter soll Aceton, das gemäß Kapitel 3.5 ADR verpackt ist, versandt werden. Dürfen Sie das Versandstück mit Aceton zusammen mit den erforderlichen Werkzeugen in einer Umverpackung versenden? Nennen Sie auch die Fundstelle!
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Antwortvorschlag zu Frage 3259
Ja. Versandstücke mit freigestellten Mengen dürfen in eine Umverpackung eingesetzt werden; sind die Kennzeichen nicht sichtbar, ist die Umverpackung mit "UMVERPACKUNG" und dem Kennzeichen für freigestellte Mengen zu versehen.
Fundstelle: 3.5.4.3 ADR
Erklärung
Ja. Versandstücke mit freigestellten Mengen dürfen in eine Umverpackung eingesetzt werden. Sind die Kennzeichen nicht sichtbar, braucht sie den Ausdruck „UMVERPACKUNG“ und das Kennzeichen für freigestellte Mengen. Es gelten nur die Vorschriften des Absatzes 3.5.4.3 ADR.
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