Frage 3256 von 883 · Prüfung zum Gefahrgutbeauftragten

In welchem Abschnitt des ADR sind Umverpackungen definiert?

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Antwortvorschlag zu Frage 3256

Abschnitt 1.2.1 ADR (Begriffsbestimmungen)

Fundstelle: 1.2.1 ADR

Erklärung

Umverpackungen werden in Abschnitt 1.2.1 ADR bei den Begriffsbestimmungen definiert.

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