Frage 3252 von 883 · Prüfung zum Gefahrgutbeauftragten
In eine Umverpackung sind zur leichteren Handhabung mehrere von außen nicht sichtbare Säcke, die "Calciumhypochlorit, trocken" enthalten, eingestellt. Wie muss die Umverpackung gekennzeichnet und bezettelt sein?
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Antwortvorschlag zu Frage 3252
Kennzeichnung mit dem Ausdruck "UMVERPACKUNG" (Buchstabenhöhe mindestens 12 mm); UN-Nummer "UN 1748"; Gefahrzettel nach Muster 5.1 (sowie ggf. Kennzeichen für umweltgefährdende Stoffe, wenn auf den Säcken vorgeschrieben).
Fundstelle: 5.1.2.1 a) ADR
Erklärung
Da die Säcke von außen nicht sichtbar sind, braucht die Umverpackung nach 5.1.2.1 a) ADR den Ausdruck „UMVERPACKUNG“ (mindestens 12 mm hoch), die UN-Nummer UN 1748 und den Gefahrzettel Muster 5.1. Wenn auf den Säcken vorgeschrieben, kommt das Umweltzeichen dazu.
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