Frage 3251 von 883 · Prüfung zum Gefahrgutbeauftragten
Auf einem offenen LKW wird Gefahrgut in Versandstücken mit folgenden Codierungen transportiert: 1H2 und 1G. Ist dieser Transport nach ADR zulässig? Geben Sie eine kurze Begründung und nennen Sie auch den Abschnitt!
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Antwortvorschlag zu Frage 3251
Nein. 1G ist ein Fass aus Pappe, also eine Verpackung aus nässeempfindlichem Werkstoff; solche Versandstücke müssen in gedeckte oder bedeckte Fahrzeuge verladen werden (1H2, Kunststofffass, wäre auf offenem Fahrzeug zulässig).
Fundstelle: 7.2.2 ADR
Erklärung
Nein. 1G ist ein Fass aus Pappe, also eine Verpackung aus nässeempfindlichem Werkstoff. Solche Versandstücke müssen nach 7.2.2 ADR in gedeckte oder bedeckte Fahrzeuge. Das Kunststofffass 1H2 allein wäre auf dem offenen Fahrzeug in Ordnung.
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