Frage 3193 von 883 · Prüfung zum Gefahrgutbeauftragten
Über welcher Gesamtmenge je Beförderungseinheit sind bei der Beförderung von UN 3175 in Versandstücken Schriftliche Weisungen nach ADR vorgeschrieben?
In der Prüfung beantwortest du diese Frage frei. Überleg dir deine Antwort und vergleiche sie dann mit der Musterlösung.
Antwortvorschlag anzeigen
Antwortvorschlag zu Frage 3193
Über 333 kg je Beförderungseinheit (UN 3175: Beförderungskategorie 2).
Fundstelle: 1.1.3.6.3 ADR, Kapitel 3.2 Tabelle A
Erklärung
UN 3175 gehört zur Beförderungskategorie 2. Nach 1.1.3.6.3 ADR sind die Weisungen daher erst über 333 kg je Beförderungseinheit vorgeschrieben.
Weitere Fragen: Straße (ADR)
- 3194Bei einem zu befördernden Gut, das in § 35b GGVSEB genannt ist, müssen die §§ 35/35a GGVSEB beachtet werden. Welches zusätzliche Begleitpapier ist in diesem Fall nach GGVSEB für die Beförderung auf der Straße erforderlich?
- 3195Welche Angabe ist nach ADR für begaste Güterbeförderungseinheiten im Beförderungsdokument erforderlich?
- 3196Welches Dokument muss jedes Mitglied der Fahrzeugbesatzung bei der Beförderung gefährlicher Güter in kennzeichnungspflichtigen Mengen gemäß ADR mitführen?
- 3197Es sollen 4000 l UN 1809 Phosphortrichlorid in Stahlfässern befördert werden. Ist für diesen Transport eine Fahrwegbestimmung nach § 35a GGVSEB erforderlich?
- 3198Über die wiederkehrende Prüfung eines Tankfahrzeuges nach Absatz 6.8.2.4.2 ADR wurde vom Sachverständigen eine Bescheinigung erstellt. In welche Unterlage ist diese Bescheinigung aufzunehmen? Nennen Sie auch den Absatz!
- 3199Welche zusätzliche Angabe ist nach ADR im Beförderungsdokument bei der Beförderung eines Containers, dessen Ladung mit Trockeneis gekühlt wird, vorgeschrieben?