Frage 3192 von 883 · Prüfung zum Gefahrgutbeauftragten
Müssen bei der Beförderung von Sicherheitszündhölzern (5000 kg brutto) in Versandstücken Schriftliche Weisungen nach ADR mitgeführt werden?
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Antwortvorschlag zu Frage 3192
Nein. Sicherheitszündhölzer (UN 1944) sind Beförderungskategorie 4 (unbegrenzt), die Befreiung nach 1.1.3.6 gilt, schriftliche Weisungen sind nicht erforderlich.
Fundstelle: 1.1.3.6.2 und 1.1.3.6.3 ADR
Erklärung
Nein. Sicherheitszündhölzer (UN 1944) gehören zur Beförderungskategorie 4 ohne Mengenbegrenzung. Deshalb gilt die Freistellung nach 1.1.3.6, und Schriftliche Weisungen sind nicht erforderlich.
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