Frage 3191 von 883 · Prüfung zum Gefahrgutbeauftragten
Welches Begleitpapier nach ADR enthält für die Fahrzeugbesatzung die Informationen für die Hilfe bei Notfallsituationen?
In der Prüfung beantwortest du diese Frage frei. Überleg dir deine Antwort und vergleiche sie dann mit der Musterlösung.
Antwortvorschlag anzeigen
Antwortvorschlag zu Frage 3191
Die schriftlichen Weisungen.
Fundstelle: 5.4.3 ADR, 8.1.2.1 b) ADR
Erklärung
Das sind die Schriftlichen Weisungen. Sie geben der Fahrzeugbesatzung Informationen und Verhaltensregeln für Notfallsituationen (5.4.3 und 8.1.2.1 b) ADR).
Weitere Fragen: Straße (ADR)
- 3192Müssen bei der Beförderung von Sicherheitszündhölzern (5000 kg brutto) in Versandstücken Schriftliche Weisungen nach ADR mitgeführt werden?
- 3193Über welcher Gesamtmenge je Beförderungseinheit sind bei der Beförderung von UN 3175 in Versandstücken Schriftliche Weisungen nach ADR vorgeschrieben?
- 3194Bei einem zu befördernden Gut, das in § 35b GGVSEB genannt ist, müssen die §§ 35/35a GGVSEB beachtet werden. Welches zusätzliche Begleitpapier ist in diesem Fall nach GGVSEB für die Beförderung auf der Straße erforderlich?
- 3195Welche Angabe ist nach ADR für begaste Güterbeförderungseinheiten im Beförderungsdokument erforderlich?
- 3196Welches Dokument muss jedes Mitglied der Fahrzeugbesatzung bei der Beförderung gefährlicher Güter in kennzeichnungspflichtigen Mengen gemäß ADR mitführen?
- 3197Es sollen 4000 l UN 1809 Phosphortrichlorid in Stahlfässern befördert werden. Ist für diesen Transport eine Fahrwegbestimmung nach § 35a GGVSEB erforderlich?