Frage 3141 von 883 · Prüfung zum Gefahrgutbeauftragten

Welche Angaben sind im Beförderungspapier für freigestellte Versandstücke der Klasse 7 nach ADR in jedem Fall erforderlich?

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Richtige Antwort zu Frage 3141

  • A: UN, UN-Nummer, Name und Anschrift des Absenders und des Empfängers

Fundstelle: 5.1.5.4.2 a) ADR

Erklärung

Nach 5.1.5.4.2 a) ADR genügen für freigestellte Versandstücke der Klasse 7 wenige Angaben. In jedem Fall sind das die UN-Nummer mit vorangestelltem UN sowie Name und Anschrift von Absender und Empfänger.

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