Frage 3141 von 883 · Prüfung zum Gefahrgutbeauftragten
Welche Angaben sind im Beförderungspapier für freigestellte Versandstücke der Klasse 7 nach ADR in jedem Fall erforderlich?
Genau eine Antwort ist richtig.
Du hast von Fragen richtig. Hier auf den Frageseiten merkt sich niemand, welche du falsch hattest. Der Trainer speichert deinen Stand und fragt die Fehler wieder ab, bis sie sitzen.
Oder gratis: die 10 Fragen, bei denen die meisten danebenliegen
Lösung anzeigen
Richtige Antwort zu Frage 3141
- A: UN, UN-Nummer, Name und Anschrift des Absenders und des Empfängers
Fundstelle: 5.1.5.4.2 a) ADR
Erklärung
Nach 5.1.5.4.2 a) ADR genügen für freigestellte Versandstücke der Klasse 7 wenige Angaben. In jedem Fall sind das die UN-Nummer mit vorangestelltem UN sowie Name und Anschrift von Absender und Empfänger.
Weitere Fragen: Straße (ADR)
- 3142Bei welcher UN-Nummer muss im Beförderungspapier nach ADR die Kontroll- und Notfalltemperatur nach Absatz 5.4.1.2.3.1 angegeben werden?
- 3143Ein Container enthält UN 1794 in loser Schüttung. Wie lauten die stoffspezifischen Angaben im Beförderungspapier nach ADR in der vorgeschriebenen Reihenfolge?
- 3144Ist bei der Beschreibung der Versandstücke im Beförderungspapier nach ADR die alleinige Angabe des Verpackungscodes, z. B. "3H1", erlaubt? Nennen Sie auch den Absatz!
- 3145Ein Generator mit Verbrennungsmotor mit Antrieb durch entzündbare Flüssigkeit (Fassungsraum Brennstoffbehälter 2500 l / Inhalt 2000 l) soll verladen und nach ADR befördert werden. Welche Sondervorschrift ist anzuwenden? Welche zusätzliche Angabe ist im Beförderungspapier zu vermerken?
- 3146Es soll ein Muster eines organischen Peroxids nach 2.2.52.1.9 ADR versandt werden. Welcher besondere zusätzliche Vermerk ist im Beförderungspapier nach ADR zu ergänzen?
- 3147Welche Zusatzangabe ist im Nachlauf vom Seehafen bei einem Gefahrgut in einem ortsbeweglichen Tank, dessen Plakatierung und Kennzeichnung dem IMDG-Code, aber nicht vollumfänglich dem ADR entspricht, im Beförderungspapier nach ADR zu vermerken?