Frage 3144 von 883 · Prüfung zum Gefahrgutbeauftragten

Ist bei der Beschreibung der Versandstücke im Beförderungspapier nach ADR die alleinige Angabe des Verpackungscodes, z. B. "3H1", erlaubt? Nennen Sie auch den Absatz!

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Antwortvorschlag zu Frage 3144

Nein, der UN-Verpackungscode darf nur zur Ergänzung der Beschreibung der Art der Versandstücke verwendet werden (z. B. ein Kanister (3H1)). Absatz 5.4.1.1.1 e).

Fundstelle: 5.4.1.1.1 e) ADR

Erklärung

Nein. Nach 5.4.1.1.1 e) ADR darf der UN-Verpackungscode nur zur Ergänzung der Beschreibung der Art der Versandstücke dienen. Du schreibst also zum Beispiel ein Kanister (3H1).

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