Frage 3145 von 883 · Prüfung zum Gefahrgutbeauftragten

Ein Generator mit Verbrennungsmotor mit Antrieb durch entzündbare Flüssigkeit (Fassungsraum Brennstoffbehälter 2500 l / Inhalt 2000 l) soll verladen und nach ADR befördert werden. Welche Sondervorschrift ist anzuwenden? Welche zusätzliche Angabe ist im Beförderungspapier zu vermerken?

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Antwortvorschlag zu Frage 3145

Sondervorschrift 363 (UN 3528). Da mehr als 1000 l Brennstoff enthalten sind, ist im Beförderungspapier zu vermerken: BEFÖRDERUNG NACH SONDERVORSCHRIFT 363.

Fundstelle: Kapitel 3.3 Sondervorschrift 363 l) ADR

Erklärung

Hier gilt Sondervorschrift 363 für UN 3528. Nach 363 l) ADR ist bei mehr als 1000 l Brennstoff im Beförderungspapier zu vermerken: BEFÖRDERUNG NACH SONDERVORSCHRIFT 363. Der Inhalt von 2000 l liegt darüber.

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