Frage 3147 von 883 · Prüfung zum Gefahrgutbeauftragten

Welche Zusatzangabe ist im Nachlauf vom Seehafen bei einem Gefahrgut in einem ortsbeweglichen Tank, dessen Plakatierung und Kennzeichnung dem IMDG-Code, aber nicht vollumfänglich dem ADR entspricht, im Beförderungspapier nach ADR zu vermerken?

In der Prüfung beantwortest du diese Frage frei. Überleg dir deine Antwort und vergleiche sie dann mit der Musterlösung.

Antwortvorschlag anzeigen

Antwortvorschlag zu Frage 3147

BEFÖRDERUNG NACH ABSATZ 1.1.4.2.1

Fundstelle: 5.4.1.1.7 ADR

Erklärung

Entspricht die Plakatierung und Kennzeichnung dem IMDG-Code, aber nicht voll dem ADR, ist nach 5.4.1.1.7 ADR ein Vermerk nötig. Er lautet BEFÖRDERUNG NACH ABSATZ 1.1.4.2.1.

Weiter zu Frage ›