Frage 3136 von 883 · Prüfung zum Gefahrgutbeauftragten
Ein leerer ungereinigter Aufsetztank, der zuletzt Natriumhydroxidlösung, VG II, enthalten hat, ist zu befördern. Wie lauten die Angaben im Beförderungspapier nach ADR in den vorgeschriebenen Reihenfolge?
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Antwortvorschlag zu Frage 3136
LEERER AUFSETZTANK, LETZTES LADEGUT: UN 1824 NATRIUMHYDROXIDLÖSUNG, 8, II, (E) (alternativ: LEER, UNGEREINIGT, UN 1824 NATRIUMHYDROXIDLÖSUNG, 8, II, (E)).
Fundstelle: 5.4.1.1.6.2.2 ADR (alternativ 5.4.1.1.6.1)
Erklärung
Nach 5.4.1.1.6.2.2 ADR heißt der Eintrag LEERER AUFSETZTANK, LETZTES LADEGUT: UN 1824 NATRIUMHYDROXIDLÖSUNG, 8, II, (E). Alternativ geht nach 5.4.1.1.6.1 LEER, UNGEREINIGT mit den Stoffangaben. Der Tunnelcode ist nur bei Fahrten durch beschränkte Tunnel nötig.
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