Frage 3135 von 883 · Prüfung zum Gefahrgutbeauftragten

Der Heizölhändler H. hat bei der Kontrolle seines Tankfahrzeuges festgestellt, dass der Domdeckel nicht mehr richtig schließt. Das Fahrzeug soll daher mit leerem ungereinigtem Tank der nahe liegenden Firma R. zur Reparatur zugeführt werden. Welcher zusätzliche Vermerk ist aufgrund dessen, neben den gefahrgutspezifischen Angaben, im Beförderungspapier nach ADR erforderlich?

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Antwortvorschlag zu Frage 3135

BEFÖRDERUNG NACH ABSATZ 4.3.2.4.3

Fundstelle: 5.4.1.1.6.3 a) ADR

Erklärung

Fährt das leere ungereinigte Fahrzeug zur Reparatur, ist nach 5.4.1.1.6.3 a) ADR ein zusätzlicher Vermerk nötig. Er lautet BEFÖRDERUNG NACH ABSATZ 4.3.2.4.3.

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