Frage 3137 von 883 · Prüfung zum Gefahrgutbeauftragten
Wie lauten die Angaben nach 5.4.1.1.1 c) im Beförderungspapier gemäß ADR für Diacetylperoxid der UN-Nummer 3115?
In der Prüfung beantwortest du diese Frage frei. Überleg dir deine Antwort und vergleiche sie dann mit der Musterlösung.
Antwortvorschlag anzeigen
Antwortvorschlag zu Frage 3137
5.2 (8)
Fundstelle: 5.4.1.1.1 c) ADR, 2.2.52.4 ADR (Bem. 13), Kapitel 3.2 Tabelle A
Erklärung
Nach 5.4.1.1.1 c) ADR steht dort die Klasse mit den Nebengefahren. Diacetylperoxid erfordert nach 2.2.52.4 einen Nebengefahrzettel der Klasse 8, die Angabe lautet also 5.2 (8).
Weitere Fragen: Straße (ADR)
- 3138Sie sollen ein Beförderungspapier für einen leeren ungereinigten Tankcontainer, der zuletzt mit UN 1073 beladen war, erstellen. Auf der Strecke liegt eine beschränkte Tunneldurchfahrt. Wie lautet der Eintrag im Beförderungspapier nach ADR in der vorgeschriebenen Reihenfolge? Leerer Tankcontainer, ...
- 3139Es ist der Transport eines leeren ungereinigten Großpackmittels (IBC), das zuletzt UN 1235 Methylamin, wässerige Lösung, enthalten hat, durchzuführen. Wie lautet der Eintrag im Beförderungspapier nach ADR in der vorgeschriebenen Reihenfolge?
- 3140Welcher zusätzliche Vermerk ist im Beförderungspapier nach ADR erforderlich, wenn im Nachlauf zu einer Seebeförderung Versandstücke auf der Straße befördert werden sollen, deren Kennzeichnung nicht in vollem Umfang dem ADR, wohl aber dem IMDG-Code entspricht?
- 3141Welche Angaben sind im Beförderungspapier für freigestellte Versandstücke der Klasse 7 nach ADR in jedem Fall erforderlich?
- 3142Bei welcher UN-Nummer muss im Beförderungspapier nach ADR die Kontroll- und Notfalltemperatur nach Absatz 5.4.1.2.3.1 angegeben werden?
- 3143Ein Container enthält UN 1794 in loser Schüttung. Wie lauten die stoffspezifischen Angaben im Beförderungspapier nach ADR in der vorgeschriebenen Reihenfolge?