Frage 3132 von 883 · Prüfung zum Gefahrgutbeauftragten

In einem Beförderungspapier nach ADR steht: UN 1114 Benzen, 3, (D/E) Sind diese Angaben zum Stoff vollständig bzw. richtig? Ergänzen bzw. korrigieren Sie gegebenenfalls die Angaben!

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Antwortvorschlag zu Frage 3132

Nicht vollständig, die Verpackungsgruppe fehlt. Richtig: UN 1114 BENZEN, 3, II, (D/E).

Fundstelle: 5.4.1.1.1 a) bis d) und k) ADR, Kapitel 3.2 Tabelle A

Erklärung

Nach 5.4.1.1.1 ADR gehören UN-Nummer, Benennung, Klasse, Verpackungsgruppe und Tunnelcode in die Angabe. Hier fehlt die Verpackungsgruppe, richtig ist UN 1114 BENZEN, 3, II, (D/E).

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