Frage 3089 von 883 · Prüfung zum Gefahrgutbeauftragten

Dürfen nach ADR gefährliche Güter der Klasse 1 (Unterklasse 1.1D) mit Rettungsmitteln der Klasse 9 auf einem Fahrzeug zusammengeladen werden? Nennen Sie auch den Unterabschnitt!

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Antwortvorschlag zu Frage 3089

Ja, die Zusammenladung von Gütern der Klasse 1 mit Rettungsmitteln der Klasse 9 (UN 2990, 3072, 3268) ist zugelassen.

Fundstelle: 7.5.2.1 Fußnote b) ADR

Erklärung

Nach der Fußnote b) zu 7.5.2.1 ADR ist das zugelassen. Rettungsmittel der Klasse 9 mit UN 2990, 3072 und 3268 dürfen mit Gütern der Klasse 1 zusammengeladen werden.

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