Frage 3088 von 883 · Prüfung zum Gefahrgutbeauftragten
Gibt es nach ADR bei Versandstücken mit Gegenständen der Klasse 1 (UN 0012) und Versandstücken mit Stoffen der Klasse 6.2 ein Zusammenladeverbot auf einem Fahrzeug?
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Richtige Antwort zu Frage 3088
- C: Nein, siehe 7.5.2.1 a) ADR
Fundstelle: 7.5.2.1 Fußnote a) ADR
Erklärung
UN 0012 gehört zu 1.4S. Nach der Fußnote a) zu 7.5.2.1 ADR ist die Zusammenladung mit 1.4S zugelassen, daher gibt es hier kein Verbot.
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