Frage 3087 von 883 · Prüfung zum Gefahrgutbeauftragten

Wonach richten sich nach ADR die Zusammenladeverbote?

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Richtige Antwort zu Frage 3087

  • B: Nach der Bezettelung der Versandstücke mit Gefahrzetteln

Fundstelle: 7.5.2.1 ADR

Erklärung

Nach 7.5.2.1 ADR sind die auf den Versandstücken angebrachten Gefahrzettel maßgeblich. Nach ihnen wird bestimmt, ob zwei Güter zusammengeladen werden dürfen.

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