Frage 2117 von 883 · Prüfung zum Gefahrgutbeauftragten
In welchem Unterabschnitt wird die Bedeutung der Nummern zur Kennzeichnung der Gefahr erläutert?
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Antwortvorschlag zu Frage 2117
Unterabschnitt 5.3.2.3 ADR.
Fundstelle: 5.3.2.3 ADR
Erklärung
Die Bedeutung der Nummern zur Kennzeichnung der Gefahr steht in Unterabschnitt 5.3.2.3 ADR.
Weitere Fragen: Verkehrsträgerübergreifender Teil
- 2118In welchem Absatz sind die Muster für Gefahrzettel abgebildet?
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- 2120In welchem Abschnitt befinden sich die Sondervorschriften für Versandstücke mit Stoffen, die bei der Verwendung zu Kühl- oder Konditionierungszwecken ein Erstickungsrisiko darstellen können?
- 2121Müssen Versandstücke mit Nickel-Metallhydrid-Batterien, die in Ausrüstungen verpackt sind, gekennzeichnet werden? Nennen Sie auch die Fundstelle.
- 2122Ein Motorroller (UN 3558) wird unverpackt, stehend in einem Rahmen gesichert, befördert. Die Batterie ist vollständig geladen und der Motorroller von außen gut erkennbar. Sind die Vorschriften für die Kennzeichnung und Bezettelung des Kapitels 5.2 zu beachten? Nennen Sie auch die Sondervorschrift!
- 2123Nennen Sie die Sondervorschrift, nach der bei der Beförderung von Versandstücken mit Lithium-Metall-Batterien in Ausrüstungen die Bezettelung mit dem Gefahrzettelmuster Nr. 9A nicht erforderlich ist.