Frage 1058 von 883 · Prüfung zum Gefahrgutbeauftragten
In welchen Fällen muss ein Unternehmen keinen Gefahrgutbeauftragten bestellen? Nennen Sie zwei Möglichkeiten gemäß Gefahrgutbeauftragtenverordnung!
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Antwortvorschlag zu Frage 1058
z. B. Unternehmen, denen ausschließlich Pflichten als Fahrzeugführer, Empfänger, Reisender oder Hersteller/Rekonditionierer von Verpackungen zugewiesen sind; Unternehmen, deren Tätigkeit sich auf Mengen unterhalb der Grenzen nach 1.1.3.6 ADR erstreckt (weitere: freigestellte Güter, Kapitel 3.3/3.4/3.5 freigestellt, Auftraggeber des Absenders bzw. Entlader bis 50 t netto je Kalenderjahr, Eigenbedarf bis 50 t netto je Kalenderjahr)
Fundstelle: § 2 Abs. 1 GbV
Erklärung
Nach § 2 Abs. 1 GbV muss zum Beispiel kein Gefahrgutbeauftragter bestellt werden, wenn Unternehmen ausschließlich Pflichten als Fahrzeugführer, Empfänger, Reisender oder Hersteller und Rekonditionierer von Verpackungen haben. Das Gleiche gilt, wenn sich ihre Tätigkeit auf Mengen unterhalb der Grenzen nach 1.1.3.6 ADR erstreckt. Weitere Fälle sind freigestellte Güter sowie Auftraggeber des Absenders, Entlader und Eigenbedarf bis 50 t netto je Kalenderjahr.
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