Frage 1063 von 883 · Prüfung zum Gefahrgutbeauftragten

Ein Gefahrgutbeauftragter muss nicht bestellt werden, wenn...

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Richtige Antwort zu Frage 1063

  • D: den Unternehmen ausschließlich Pflichten als Fahrzeugführer, Schiffsführer, Empfänger, Reisender, Hersteller und Rekonditionierer von Verpackungen und als Stelle für Inspektionen und Prüfungen von Großpackmitteln (IBC) zugewiesen sind.

Fundstelle: § 2 Abs. 1 Nr. 1 GbV

Erklärung

Nach § 2 Abs. 1 Nr. 1 GbV sind Unternehmen befreit, denen ausschließlich Pflichten als Fahrzeugführer, Schiffsführer, Empfänger, Reisender, Hersteller und Rekonditionierer von Verpackungen oder als Stelle für Inspektionen und Prüfungen von IBC zugewiesen sind.

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