Frage 1067 von 883 · Prüfung zum Gefahrgutbeauftragten
Ein Unternehmen versendet 100 t eines gefährlichen Gutes per Schiff nach Übersee. Der Gefahrgutbeauftragte des Unternehmens besitzt den Schulungsnachweis für Straßen- und Binnenschiffsverkehr. Ist dies ausreichend? Begründen Sie Ihre Antwort!
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Antwortvorschlag zu Frage 1067
Nein. Für die Beförderung mit Seeschiffen muss der Gefahrgutbeauftragte einen für den Seeverkehr gültigen Schulungsnachweis besitzen; Straße und Binnenschifffahrt genügen nicht, bei 100 t greift auch keine Befreiung.
Fundstelle: § 3 Abs. 3 GbV, § 1 GbV
Erklärung
Nein. Für die Beförderung mit Seeschiffen braucht der Gefahrgutbeauftragte nach § 3 Abs. 3 GbV einen für den Seeverkehr gültigen Schulungsnachweis. Straße und Binnenschifffahrt genügen nicht, und bei 100 t greift auch keine Befreiung.
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