Frage 1071 von 883 · Prüfung zum Gefahrgutbeauftragten
Wie lange ist der Jahresbericht des Gefahrgutbeauftragten aufzubewahren?
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Richtige Antwort zu Frage 1071
- A: 5 Jahre
Fundstelle: § 9 Abs. 3 GbV, 1.8.3.3 ADR
Erklärung
Der Unternehmer bewahrt den Jahresbericht fünf Jahre auf. Das ergibt sich aus § 9 Abs. 3 GbV und 1.8.3.3 ADR.
Weitere Fragen: Nationale Rechtsvorschriften
- 1072Welche Verpflichtungen hat der Unternehmer bei einer Betriebskontrolle durch Bedienstete der zuständigen Überwachungsbehörde?
- 1073Welche Verpflichtungen hat der Unternehmer bei einer Betriebskontrolle durch Bedienstete der zuständigen Überwachungsbehörde?
- 1074Über welche Rechte verfügt der Gefahrgutbeauftragte gegenüber dem Unternehmer?
- 1075Wie lange ist der Jahresbericht des Gefahrgutbeauftragten aufzubewahren?
- 1076Innerhalb welchen Zeitraumes muss der Gefahrgutbeauftragte den Jahresbericht erstellen?
- 1077Nennen Sie zwei Punkte, die der Jahresbericht des Gefahrgutbeauftragten nach GbV enthalten muss!