Frage 1071 von 883 · Prüfung zum Gefahrgutbeauftragten

Wie lange ist der Jahresbericht des Gefahrgutbeauftragten aufzubewahren?

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Richtige Antwort zu Frage 1071

  • A: 5 Jahre

Fundstelle: § 9 Abs. 3 GbV, 1.8.3.3 ADR

Erklärung

Der Unternehmer bewahrt den Jahresbericht fünf Jahre auf. Das ergibt sich aus § 9 Abs. 3 GbV und 1.8.3.3 ADR.

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