Frage 1074 von 883 · Prüfung zum Gefahrgutbeauftragten

Über welche Rechte verfügt der Gefahrgutbeauftragte gegenüber dem Unternehmer?

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Richtige Antwort zu Frage 1074

  • B: Er hat ein Vortragsrecht gegenüber der entscheidenden Stelle im Unternehmen.

Fundstelle: § 9 Abs. 2 Nr. 4 GbV

Erklärung

Er hat nach § 9 Abs. 2 Nr. 4 GbV ein Vortragsrecht. Er kann seine Vorschläge und Bedenken unmittelbar der entscheidenden Stelle im Unternehmen vortragen.

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