Frage 1077 von 883 · Prüfung zum Gefahrgutbeauftragten
Nennen Sie zwei Punkte, die der Jahresbericht des Gefahrgutbeauftragten nach GbV enthalten muss!
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Antwortvorschlag zu Frage 1077
z. B. Art der gefährlichen Güter unterteilt nach Klassen; Gesamtmenge der gefährlichen Güter in einer der vier Stufen (weitere: Zahl und Art der Unfälle mit Unfallbericht, sonstige für die Sicherheitslage wichtige Angaben, Angaben zur Beteiligung an Beförderungen nach 1.10.3 ADR/RID/ADN bzw. 1.4.3 IMDG-Code)
Fundstelle: § 8 Abs. 5 Satz 2 GbV
Erklärung
Nach § 8 Abs. 5 Satz 2 GbV gehören zum Beispiel die Art der gefährlichen Güter, unterteilt nach Klassen, und deren Gesamtmenge in einer der vier Stufen hinein. Weitere Inhalte sind Zahl und Art der Unfälle mit Unfallbericht, sonstige für die Sicherheitslage wichtige Angaben und Angaben zur Beteiligung an Beförderungen nach 1.10.3 ADR, RID, ADN bzw. 1.4.3 IMDG-Code.
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