Frage 1082 von 883 · Prüfung zum Gefahrgutbeauftragten

Über welche Rechte verfügt der Gefahrgutbeauftragte gegenüber dem Unternehmer?

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Richtige Antwort zu Frage 1082

  • A: Er muss alle zur Wahrnehmung seiner Tätigkeit erforderlichen sachdienlichen Auskünfte und Unterlagen erhalten.

Fundstelle: § 9 Abs. 2 Nr. 2 GbV

Erklärung

Nach § 9 Abs. 2 Nr. 2 GbV muss er alle für seine Tätigkeit erforderlichen sachdienlichen Auskünfte und Unterlagen erhalten. Ohne sie könnte er seine Aufgaben nicht erfüllen.

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