Frage 1087 von 883 · Prüfung zum Gefahrgutbeauftragten

In welchen Fällen muss der Gefahrgutbeauftragte dafür sorgen, dass ein Unfallbericht erstellt wird?

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Antwortvorschlag zu Frage 1087

Nach einem Unfall während einer vom Unternehmen durchgeführten Beförderung oder während des vom Unternehmen vorgenommenen Verpackens, Befüllens, Be- oder Entladens, bei dem Personen, Sachen oder die Umwelt zu Schaden gekommen sind.

Fundstelle: § 8 Abs. 4 GbV, 1.8.3.6 ADR

Erklärung

Der Gefahrgutbeauftragte sorgt nach § 8 Abs. 4 GbV und 1.8.3.6 ADR für einen Unfallbericht bei Unfällen während einer vom Unternehmen durchgeführten Beförderung oder beim Verpacken, Befüllen, Be- oder Entladen. Voraussetzung ist, dass Personen, Sachen oder die Umwelt zu Schaden gekommen sind.

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