Frage 1087 von 883 · Prüfung zum Gefahrgutbeauftragten
In welchen Fällen muss der Gefahrgutbeauftragte dafür sorgen, dass ein Unfallbericht erstellt wird?
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Antwortvorschlag zu Frage 1087
Nach einem Unfall während einer vom Unternehmen durchgeführten Beförderung oder während des vom Unternehmen vorgenommenen Verpackens, Befüllens, Be- oder Entladens, bei dem Personen, Sachen oder die Umwelt zu Schaden gekommen sind.
Fundstelle: § 8 Abs. 4 GbV, 1.8.3.6 ADR
Erklärung
Der Gefahrgutbeauftragte sorgt nach § 8 Abs. 4 GbV und 1.8.3.6 ADR für einen Unfallbericht bei Unfällen während einer vom Unternehmen durchgeführten Beförderung oder beim Verpacken, Befüllen, Be- oder Entladen. Voraussetzung ist, dass Personen, Sachen oder die Umwelt zu Schaden gekommen sind.
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