Frage 1092 von 883 · Prüfung zum Gefahrgutbeauftragten
Welche Ordnungswidrigkeiten kann der Gefahrgutbeauftragte nach der GbV begehen? Nennen Sie zwei Möglichkeiten!
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Antwortvorschlag zu Frage 1092
z. B. Aufzeichnungen über die Überwachungstätigkeit nicht, nicht richtig oder nicht vollständig führen; Jahresbericht nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig erstellen (weitere: nicht für die Erstellung eines Unfallberichts sorgen, Schulungsnachweis nicht oder nicht rechtzeitig vorlegen)
Fundstelle: § 10 Nr. 3 GbV
Erklärung
Nach § 10 Nr. 3 GbV handelt zum Beispiel ordnungswidrig, wer Aufzeichnungen über die Überwachungstätigkeit nicht, nicht richtig oder nicht vollständig führt. Das Gleiche gilt für einen nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig erstellten Jahresbericht. Weitere Fälle sind fehlende Unfallberichte und ein nicht oder nicht rechtzeitig vorgelegter Schulungsnachweis.
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