Frage 1001 von 883 · Prüfung zum Gefahrgutbeauftragten

In welchem Regelwerk werden innerstaatlich abweichende Vorschriften vom ADR festgelegt?

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Richtige Antwort zu Frage 1001

  • D: In der Anlage 2 zur GGVSEB

Fundstelle: § 1 Abs. 3 Nr. 1 Buchst. a GGVSEB, Anlage 2 GGVSEB

Erklärung

Für innerstaatliche Beförderungen gelten neben dem ADR die abweichenden Vorschriften der Anlage 2 zur GGVSEB. Das regelt § 1 Abs. 3 Nr. 1 Buchst. a GGVSEB.

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