Frage 1005 von 883 · Prüfung zum Gefahrgutbeauftragten

Welche Bedeutung hat die Straßenverkehrsordnung speziell für die Beförderung gefährlicher Güter?

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Richtige Antwort zu Frage 1005

  • A: In der Straßenverkehrsordnung gibt es bestimmte Verhaltensregeln, von denen nur die Fahrer von Gefahrguttransporten betroffen sind.

Fundstelle: § 2 Abs. 3a, § 41 (Zeichen 261, 269) StVO

Erklärung

Die StVO enthält Verhaltensregeln und Verkehrszeichen, die nur für Fahrzeuge mit kennzeichnungspflichtiger Gefahrgutladung gelten. Das ergibt sich aus § 2 Abs. 3a und § 41 StVO mit den Zeichen 261 und 269.

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