Frage 1088 von 883 · Prüfung zum Gefahrgutbeauftragten

Über welche Rechte verfügt der Gefahrgutbeauftragte gegenüber dem Unternehmer?

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Richtige Antwort zu Frage 1088

  • D: Er muss zu vorgesehenen Vorschlägen auf Änderung oder Anträgen auf Abweichung von den Vorschriften über die Beförderung gefährlicher Güter Stellung nehmen können.

Fundstelle: § 9 Abs. 2 Nr. 5 GbV

Erklärung

Nach § 9 Abs. 2 Nr. 5 GbV muss er zu vorgesehenen Änderungsvorschlägen und Anträgen auf Abweichung von den Beförderungsvorschriften Stellung nehmen können.

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