Frage 1079 von 883 · Prüfung zum Gefahrgutbeauftragten
Welche Antwort ist richtig, wenn bei einem Gefahrguttransport Personen durch Freisetzen von gefährlichen Gütern zu Schaden gekommen sind?
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Richtige Antwort zu Frage 1079
- A: Der Gefahrgutbeauftragte ist dafür verantwortlich, dass der Unfallbericht nach Eingang aller sachdienlichen Auskünfte erstellt wird.
Fundstelle: § 8 Abs. 4 GbV, 1.8.3.6 ADR
Erklärung
Der Gefahrgutbeauftragte muss den Bericht nicht selbst schreiben. Er ist aber nach § 8 Abs. 4 GbV und 1.8.3.6 ADR dafür verantwortlich, dass nach Eingang aller sachdienlichen Auskünfte ein Unfallbericht erstellt wird.
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