Frage 1078 von 883 · Prüfung zum Gefahrgutbeauftragten
Nennen Sie drei Pflichten des Unternehmers nach der GbV!
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Antwortvorschlag zu Frage 1078
z. B. Gefahrgutbeauftragten bestellen; Gefahrgutbeauftragten wegen seiner Aufgaben nicht benachteiligen; Aufzeichnungen und Jahresbericht fünf Jahre aufbewahren und auf Verlangen vorlegen (weitere: für gültigen Schulungsnachweis vor Bestellung sorgen, sachdienliche Auskünfte/Unterlagen und notwendige Mittel geben, Namen des Gefahrgutbeauftragten der Behörde bekannt geben, Unfallberichte vorlegen)
Fundstelle: § 3 Abs. 1, § 9 GbV
Erklärung
Nach § 3 Abs. 1 und § 9 GbV muss er zum Beispiel einen Gefahrgutbeauftragten bestellen und ihn wegen seiner Aufgaben nicht benachteiligen. Außerdem bewahrt er Aufzeichnungen und Jahresbericht fünf Jahre auf und legt sie auf Verlangen vor. Weitere Pflichten sind ein gültiger Schulungsnachweis vor der Bestellung, Auskünfte und Mittel für den Beauftragten, die Namensmeldung an die Behörde und das Vorlegen von Unfallberichten.
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