Frage 1075 von 883 · Prüfung zum Gefahrgutbeauftragten
Wie lange ist der Jahresbericht des Gefahrgutbeauftragten aufzubewahren?
In der Prüfung beantwortest du diese Frage frei. Überleg dir deine Antwort und vergleiche sie dann mit der Musterlösung.
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Antwortvorschlag zu Frage 1075
Fünf Jahre (nach Vorlage durch den Gefahrgutbeauftragten)
Fundstelle: § 9 Abs. 3 GbV
Erklärung
Der Jahresbericht ist nach § 9 Abs. 3 GbV fünf Jahre aufzubewahren, gerechnet ab der Vorlage durch den Gefahrgutbeauftragten.
Weitere Fragen: Nationale Rechtsvorschriften
- 1076Innerhalb welchen Zeitraumes muss der Gefahrgutbeauftragte den Jahresbericht erstellen?
- 1077Nennen Sie zwei Punkte, die der Jahresbericht des Gefahrgutbeauftragten nach GbV enthalten muss!
- 1078Nennen Sie drei Pflichten des Unternehmers nach der GbV!
- 1079Welche Antwort ist richtig, wenn bei einem Gefahrguttransport Personen durch Freisetzen von gefährlichen Gütern zu Schaden gekommen sind?
- 1080Welche Antwort ist richtig, wenn es beim Be- oder Entladen durch das Freisetzen von gefährlichen Gütern zu einem Personenschaden gekommen ist?
- 1081Über welche Rechte verfügt der Gefahrgutbeauftragte gegenüber dem Unternehmer?