Frage 1075 von 883 · Prüfung zum Gefahrgutbeauftragten

Wie lange ist der Jahresbericht des Gefahrgutbeauftragten aufzubewahren?

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Antwortvorschlag zu Frage 1075

Fünf Jahre (nach Vorlage durch den Gefahrgutbeauftragten)

Fundstelle: § 9 Abs. 3 GbV

Erklärung

Der Jahresbericht ist nach § 9 Abs. 3 GbV fünf Jahre aufzubewahren, gerechnet ab der Vorlage durch den Gefahrgutbeauftragten.

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