Frage 1070 von 883 · Prüfung zum Gefahrgutbeauftragten

Der Jahresbericht des Gefahrgutbeauftragten muss erstellt werden:

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Richtige Antwort zu Frage 1070

  • A: Spätestens sechs Monate nach Ablauf des Geschäftsjahres

Fundstelle: § 8 Abs. 5 Satz 1 GbV

Erklärung

Nach § 8 Abs. 5 Satz 1 GbV muss der Jahresbericht innerhalb eines halben Jahres nach Ablauf des Geschäftsjahres erstellt werden, also spätestens nach sechs Monaten.

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