Frage 1070 von 883 · Prüfung zum Gefahrgutbeauftragten
Der Jahresbericht des Gefahrgutbeauftragten muss erstellt werden:
Genau eine Antwort ist richtig.
Du hast von Fragen richtig. Hier auf den Frageseiten merkt sich niemand, welche du falsch hattest. Der Trainer speichert deinen Stand und fragt die Fehler wieder ab, bis sie sitzen.
Oder gratis: die 10 Fragen, bei denen die meisten danebenliegen
Lösung anzeigen
Richtige Antwort zu Frage 1070
- A: Spätestens sechs Monate nach Ablauf des Geschäftsjahres
Fundstelle: § 8 Abs. 5 Satz 1 GbV
Erklärung
Nach § 8 Abs. 5 Satz 1 GbV muss der Jahresbericht innerhalb eines halben Jahres nach Ablauf des Geschäftsjahres erstellt werden, also spätestens nach sechs Monaten.
Weitere Fragen: Nationale Rechtsvorschriften
- 1071Wie lange ist der Jahresbericht des Gefahrgutbeauftragten aufzubewahren?
- 1072Welche Verpflichtungen hat der Unternehmer bei einer Betriebskontrolle durch Bedienstete der zuständigen Überwachungsbehörde?
- 1073Welche Verpflichtungen hat der Unternehmer bei einer Betriebskontrolle durch Bedienstete der zuständigen Überwachungsbehörde?
- 1074Über welche Rechte verfügt der Gefahrgutbeauftragte gegenüber dem Unternehmer?
- 1075Wie lange ist der Jahresbericht des Gefahrgutbeauftragten aufzubewahren?
- 1076Innerhalb welchen Zeitraumes muss der Gefahrgutbeauftragte den Jahresbericht erstellen?