Frage 1068 von 883 · Prüfung zum Gefahrgutbeauftragten

Welche Antwort ist richtig, wenn es beim Be- oder Entladen durch das Freisetzen von gefährlichen Gütern zu einem Personenschaden gekommen ist?

Genau eine Antwort ist richtig.

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Richtige Antwort zu Frage 1068

  • A: Der Gefahrgutbeauftragte hat dafür zu sorgen, dass der Unfallbericht nach Eingang aller sachdienlichen Auskünfte erstellt wird.

Fundstelle: § 8 Abs. 4 GbV, 1.8.3.6 ADR

Erklärung

Auch bei einem Unfall beim Be- oder Entladen mit Personenschaden muss der Gefahrgutbeauftragte dafür sorgen, dass nach Eingang aller sachdienlichen Auskünfte ein Unfallbericht erstellt wird. Das steht in § 8 Abs. 4 GbV und 1.8.3.6 ADR.

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