Frage 1057 von 883 · Prüfung zum Gefahrgutbeauftragten

Ein Unternehmen versendet 1000 kg eines gefährlichen Gutes (Verpackungsgruppe I) per Binnenschiff nach Rotterdam. Der Gefahrgutbeauftragte des Unternehmens besitzt den Schulungsnachweis für Straßenverkehr. Ist dies ausreichend? Begründen Sie Ihre Antwort!

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Antwortvorschlag zu Frage 1057

Nein. Der Schulungsnachweis muss für den betroffenen Verkehrsträger gelten; der Gefahrgutbeauftragte braucht zusätzlich den Nachweis für die Binnenschifffahrt, eine Befreiung nach § 2 GbV greift bei 1000 kg Verpackungsgruppe I nicht.

Fundstelle: § 3 Abs. 3 GbV

Erklärung

Nein. Nach § 3 Abs. 3 GbV muss der Nachweis für den betroffenen Verkehrsträger gelten. Der Gefahrgutbeauftragte braucht hier zusätzlich den Nachweis für die Binnenschifffahrt, denn bei 1000 kg Verpackungsgruppe I greift keine Befreiung nach § 2 GbV.

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