Frage 341406 von 883 · Prüfung zum Gefahrgutbeauftragten

Sachverhalt: Sie sollen für die Beförderung von 10,5 t Propen in einem Tankfahrzeug nach ADR folgende Fragen klären:

Müssen die orangefarbenen Tafeln auch angebracht sein, wenn der Tank leer, aber ungereinigt ist? Nennen Sie auch den Unterabschnitt!

In der Prüfung beantwortest du diese Frage frei. Überleg dir deine Antwort und vergleiche sie dann mit der Musterlösung.

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Antwortvorschlag zu Frage 341406

Ja. Die Vorschriften über orangefarbene Tafeln gelten auch für leere, ungereinigte Tanks.

Fundstelle: 5.3.2.1.7 ADR (Unterabschnitt 5.3.2.1)

Erklärung

Die Vorschriften über die orangefarbenen Tafeln gelten nach 5.3.2.1 ADR auch für leere, ungereinigte Tanks. Solange das Gas nicht entfernt ist, bleibt die Kennzeichnung also dran.

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