Frage 341406 von 883 · Prüfung zum Gefahrgutbeauftragten
Sachverhalt: Sie sollen für die Beförderung von 10,5 t Propen in einem Tankfahrzeug nach ADR folgende Fragen klären:
Müssen die orangefarbenen Tafeln auch angebracht sein, wenn der Tank leer, aber ungereinigt ist? Nennen Sie auch den Unterabschnitt!
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Antwortvorschlag zu Frage 341406
Ja. Die Vorschriften über orangefarbene Tafeln gelten auch für leere, ungereinigte Tanks.
Fundstelle: 5.3.2.1.7 ADR (Unterabschnitt 5.3.2.1)
Erklärung
Die Vorschriften über die orangefarbenen Tafeln gelten nach 5.3.2.1 ADR auch für leere, ungereinigte Tanks. Solange das Gas nicht entfernt ist, bleibt die Kennzeichnung also dran.
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