Frage 341405 von 883 · Prüfung zum Gefahrgutbeauftragten
Sachverhalt: Sie sollen für die Beförderung von 10,5 t Propen in einem Tankfahrzeug nach ADR folgende Fragen klären:
Muss bei dieser Beförderung die Notfallfluchtmaske mitgeführt werden?
In der Prüfung beantwortest du diese Frage frei. Überleg dir deine Antwort und vergleiche sie dann mit der Musterlösung.
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Antwortvorschlag zu Frage 341405
Nein. Die Notfallfluchtmaske ist nur bei Gefahrzetteln 2.3 oder 6.1 vorgeschrieben.
Fundstelle: 8.1.5.3 ADR
Erklärung
Nach 8.1.5.3 ADR ist die Notfallfluchtmaske nur bei Gefahrzetteln 2.3 oder 6.1 vorgeschrieben. Propen trägt keinen davon, also muss sie nicht mit.
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