Frage 3352 von 883 · Prüfung zum Gefahrgutbeauftragten
Wer ist gemäß GGVSEB nach der Beladung eines Tankfahrzeugs mit Gefahrgut für die Kennzeichnung des Fahrzeugs mit Großzetteln verantwortlich?
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Richtige Antwort zu Frage 3352
- B: Fahrzeugführer
Fundstelle: § 28 Nr. 6 GGVSEB
Erklärung
Nach § 28 Nr. 6 GGVSEB muss der Fahrzeugführer die Großzettel nach 5.3.1.3 bis 5.3.1.6 ADR am Fahrzeug anbringen.
Weitere Fragen: Straße (ADR)
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