Frage 3350 von 883 · Prüfung zum Gefahrgutbeauftragten

Wer ist nach GGVSEB bei einem Tankfahrzeug für das Anbringen der orangefarbenen Tafeln verantwortlich?

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Richtige Antwort zu Frage 3350

  • B: Der Fahrzeugführer

Fundstelle: § 28 Nr. 7 GGVSEB

Erklärung

Nach § 28 Nr. 7 GGVSEB ist der Fahrzeugführer für das Anbringen der orangefarbenen Tafeln verantwortlich. Der Beförderer muss das Fahrzeug nach § 19 Abs. 2 Nr. 11 nur damit ausrüsten.

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