Frage 3314 von 883 · Prüfung zum Gefahrgutbeauftragten

In welchem Abschnitt des ADR ist der Begriff "Ausschließliche Verwendung" definiert?

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Antwortvorschlag zu Frage 3314

Abschnitt 1.2.1 ADR

Fundstelle: 1.2.1 ADR

Erklärung

Der Begriff ist in den Begriffsbestimmungen definiert, also in Abschnitt 1.2.1 ADR. Er betrifft die Beförderung radioaktiver Stoffe.

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