Frage 3070 von 883 · Prüfung zum Gefahrgutbeauftragten
Welche Informationen muss die im ADR vorgeschriebene Tankakte enthalten?
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Richtige Antwort zu Frage 3070
- A: Alle technisch relevanten Informationen eines Tanks, wie die in den Unterabschnitten 6.8.2.3, 6.8.2.4 und 6.8.3.4 genannten Bescheinigungen.
Fundstelle: 1.2.1 ADR (Begriffsbestimmung Tankakte)
Erklärung
Die Tankakte ist nach 1.2.1 ADR ein Sammelordner für alle technisch relevanten Informationen eines Tanks. Dazu zählen zum Beispiel die Bescheinigungen nach 6.8.2.3, 6.8.2.4 und 6.8.3.4.
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