Frage 3070 von 883 · Prüfung zum Gefahrgutbeauftragten

Welche Informationen muss die im ADR vorgeschriebene Tankakte enthalten?

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Richtige Antwort zu Frage 3070

  • A: Alle technisch relevanten Informationen eines Tanks, wie die in den Unterabschnitten 6.8.2.3, 6.8.2.4 und 6.8.3.4 genannten Bescheinigungen.

Fundstelle: 1.2.1 ADR (Begriffsbestimmung Tankakte)

Erklärung

Die Tankakte ist nach 1.2.1 ADR ein Sammelordner für alle technisch relevanten Informationen eines Tanks. Dazu zählen zum Beispiel die Bescheinigungen nach 6.8.2.3, 6.8.2.4 und 6.8.3.4.

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