Frage 3071 von 883 · Prüfung zum Gefahrgutbeauftragten

Ab welcher Gesamtmasse sind FL-Fahrzeuge gemäß ADR mit Geschwindigkeitsbegrenzern auszustatten?

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Richtige Antwort zu Frage 3071

  • A: Mehr als 3,5 t

Fundstelle: 9.2.6 ADR; Tabelle 9.2.1 Fußnote k

Erklärung

Nach 9.2.6 ADR und Tabelle 9.2.1 Fußnote k müssen Kraftfahrzeuge mit einer Höchstmasse über 3,5 t einen Geschwindigkeitsbegrenzer haben. Das gilt auch für FL-Fahrzeuge.

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