Frage 3073 von 883 · Prüfung zum Gefahrgutbeauftragten

Dürfen leere ungereinigte Aufsetztanks nach Ablauf der Prüffristen zum Prüfort befördert werden? Nennen Sie auch den Unterabschnitt nach ADR!

In der Prüfung beantwortest du diese Frage frei. Überleg dir deine Antwort und vergleiche sie dann mit der Musterlösung.

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Antwortvorschlag zu Frage 3073

Ja, sie dürfen nach Ablauf der Prüffristen befördert werden, um sie der Prüfung zuzuführen.

Fundstelle: 4.3.2.4.4 ADR

Erklärung

Nach 4.3.2.4.4 ADR dürfen leere ungereinigte Aufsetztanks auch nach Ablauf der Prüffristen befördert werden. Der Zweck ist, dass sie der vorgeschriebenen Prüfung zugeführt werden können.

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