Frage 3069 von 883 · Prüfung zum Gefahrgutbeauftragten

Nach welcher Frist müssen die Zwischenprüfungen für Tiegel, die für geschmolzenes Aluminium der UN 3257 in loser Schüttung verwendet werden, nach ADR durchgeführt werden?

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Antwortvorschlag zu Frage 3069

Zwischenprüfung spätestens 6 Jahre nach der erstmaligen und jeder wiederkehrenden Prüfung

Fundstelle: 7.3.3.1 ADR, VC 3 i. V. m. AP 11 Nr. 4.3

Erklärung

Für Tiegel mit geschmolzenem Aluminium UN 3257 in loser Schüttung verweist 7.3.3.1 ADR mit VC 3 und AP 11 auf eine Frist. Die Zwischenprüfung ist spätestens 6 Jahre nach der erstmaligen und jeder wiederkehrenden Prüfung fällig.

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