Frage 3068 von 883 · Prüfung zum Gefahrgutbeauftragten
Für welchen Fahrzeugtyp gemäß Teil 9 ADR ist ein elektrisches Antriebssystem zulässig?
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Richtige Antwort zu Frage 3068
- B: Fahrzeug AT
Fundstelle: 9.2.4.4 ADR; Tabelle 9.2.1
Erklärung
Nach 9.2.4.4 ADR in Verbindung mit Tabelle 9.2.1 sind elektrische Antriebssysteme beim Fahrzeug AT zulässig. Für die Explosivstoff-Fahrzeuge EX/II und EX/III sind sie dagegen nicht erlaubt.
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