Frage 3068 von 883 · Prüfung zum Gefahrgutbeauftragten

Für welchen Fahrzeugtyp gemäß Teil 9 ADR ist ein elektrisches Antriebssystem zulässig?

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Richtige Antwort zu Frage 3068

  • B: Fahrzeug AT

Fundstelle: 9.2.4.4 ADR; Tabelle 9.2.1

Erklärung

Nach 9.2.4.4 ADR in Verbindung mit Tabelle 9.2.1 sind elektrische Antriebssysteme beim Fahrzeug AT zulässig. Für die Explosivstoff-Fahrzeuge EX/II und EX/III sind sie dagegen nicht erlaubt.

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